Die Stadt Bad Sobernheim liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6479 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55566
Vorwahl
06751
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Sobernheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Bad Sobernheim hat am 13.11.2024 den Billigungsbeschluss und den Beschluss über die Durchführung der Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kesselsches Gelände" gefasst. Dieser Plan betrifft die Entwicklung eines Hotels auf bisher als öffentliche Parkanlage genutzten Flächen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Zudem wurde über die 4. Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Windenergie und die Errichtung von Windenergieanlagen in den Sonderbauflächen Pferdsfeld beschlossen. Der Stadtrat befürwortete die Errichtung der Windenergieanlagen und beauftragte die Verwaltung, den Vertragsentwurf durch die Kommunalberatung prüfen zu lassen.
Darüber hinaus wurde der 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 mit einer Erweiterung um 50.000 Euro für die weitere Planung des Freizeitparkes beschlossen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.